Ausbildung in Gestalt und Gestalttherapie


Struktur der Ausbildung

Im Zentrum der gesamten Ausbildung steht der Kontakt zu sich, dem/der anderen und der Umwelt. Die Theorie der Gestalttherapie wird im Rahmen der Selbsterfahrung gelehrt und gelernt. Das Erlernen und Einüben der gestalttherapeutischen Herangehensweise findet außerdem durch kollegiale Arbeiten und die Arbeit mit Modellklient:innen in der Gruppe statt. Hinzu kommen kontinuierliche Peergruppenarbeit und Theorie-Kleingruppen. Ein weiterer Baustein ist die begleitende Lehrtherapie.

Das 5-jährige Gesamtprogramm entspricht den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Gestalttherapie – DVG, unserem Dachverband. Wir sind anerkanntes Mitglied der DVG. 
Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen Arbeit und einem mündlichen Colloquium abgeschlossen. Der Abschluss wird in einem Zertifikat bestätigt.

Wir bieten diese Ausbildung in Gruppen von max. 9 Teilnehmer:innen an, das gesamte Programm findet in einer kontinuierlichen, geschlossenen Gruppe statt. 
Die Grundausbildung kann auch eigenständig absolviert werden.

Zielgruppe / Teilnehmer:innen

Unser Ziel ist es, Gestalt so zu vermitteln, dass Menschen in unterschiedlichen Berufen diese Herangehensweise und Haltung als konkrete Unterstützung in ihrem Arbeitsbereich anwenden und sich beruflich und persönlich weiterentwickeln können.

Die Ausbildung richtet sich dementsprechend an: Sozialpädagog:innen, Mediziner:innen, Psycholog:innen, Pädagog:innen, Theolog:innen, Soziolog:innen, Heilpraktiker:innen und Professionelle aus sozialen und anderen Arbeitsfeldern, die mit Menschen arbeiten.

Kosten der Fortbildung 

Auswahlseminar: 225,00 Euro (Stand 2023)

Ausbildung: 225,00 Euro monatlich, dieser Preis gilt für die gesamte Ausbildungszeit (Stand 2023)

Zusätzliche Kosten entstehen durch die Lehrtherapie (zwischen 60 und 80 Euro) sowie für die Kosten der Unterbringung und Verpflegung bei den 4-tägigen Intensiveinheiten (einmal jährlich) in einer Selbstversorgerunterkunft. Eine individuelle Förderung durch den Europäischen Sozialfonds ist möglich.

Beginn der nächsten Fortbildung  

Die nächste Ausbildungsgruppe beginnt mit einem Auswahlwochenende am 15./16. November 2024.

Weitere Wochenenden 2024: 13./14. Dezember 2024

Anmeldung / Bewerbung

Die Bewerbung richten Sie bitte an:
IGF – Institut für Gestaltfortbildung
Hohenzollernring 26
22763 Hamburg
Tel: 040-39 19 85 07
E-Mail: info@igf-gestalt.de

Die schriftliche Bewerbung besteht aus:

  • Beschreibung der persönlichen Motivation zur Ausbildung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild

Infomaterial: Programm und Flyer

Hinter diesen Links finden Sie unseren aktuellen Flyer sowie den ausführlichen Programmablauf.

Fördermöglichkeiten

Hamburger Weiterbildungsbonus
Der Hamburger Weiterbildungsbonus bietet Fördermittel für berufliche Qualifizierungen. Er ist ein Projekt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige können sich mit Hilfe des Hamburger Weiterbildungsbonus gezielt fortbilden.

Bedingungen:
Die Antragsteller müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein und mehr als 450 Euro monatlich verdienen. Sie müssen entweder in Hamburg leben oder dort arbeiten.

Abhängig von der Personengruppe werden Zuschüsse von 50 bis 100 Prozent, maximal aber 2.000 Euro ausgelobt. Die Kurse müssen mindestens 250 Euro kosten und bei anerkannten Anbietern stattfinden. Antragsteller müssen sich damit rechnen, sich an den Kosten zu beteiligen. Der Weiterbildungsbonus immer mindestens vier Wochen vor Beginn eines Kurses beantragt werden.

Nähere Informationen gibt es hier:
https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/


Nach unserer Erfahrung ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich dort beraten zu lassen, zum Teil finden sich Fördermöglichkeiten, die auf den ersten Blick nicht sichtbar waren.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich auch gern an uns.

Steuern sparen durch Bildung
Weiterbildungen können von der Steuer abgesetzt werden:

  • wenn die Weiterbildung in einem direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit steht, können die Ausgaben unter der Rubrik „Werbungskosten“ unbegrenzt geltend gemacht werden.
  • Wer dagegen eine neue Ausbildung, die mit dem bisherigen Beruf nichts zu tun hat, steuerlich absetzen will, kann unter „Sonderausgaben“ bis zu 6.000 Euro geltend machen. Eine Erklärung, warum die Ausbildung gemacht wird, ist nicht erforderlich.

 

powered by webEdition CMS